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Erklärung zur Barrierefreiheit
Alle Mitwirkenden am Internetauftritt der Stadt Göttingen sowie ihren Subdomains sind bemüht und arbeiten ständig daran, die Webseiten und mobilen Anwendungen redaktionell und technisch so barrierefrei wie möglich anzubieten und im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten und zugänglich zu machen. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website goettingen.de sowie deren Subdomains.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webauftritte bzw. Anwendungen erfüllen wegen der unten aufgeführten Ausnahmen teilweise nicht die Anforderungen der BITV 2.0.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Hintergrundkarten in Inhalten, welche Karten bereitstellen (wie z.B. Artikel oder Veranstaltungskalender) können nicht als Kontrastversion dargestellt werden.
- Videoinhalte besitzen keinen direkten Untertitel.
- Eine große Anzahl der eingebundenen Dokumente ist nicht barrierefrei.
- Eine einfache Sprachgestaltung (z.B. Verzicht auf Fachbegriffe) ist bei redaktionellen Inhalten nicht immer möglich. Um Zusammenhänge zu verdeutlichen und Inhalte besser zu veranschaulichen, werden bildliche Darstellungen (beispielsweise Infografiken) und Auflistungen in Tabellen verwendet. Diese sind jedoch nicht barrierefrei darstellbar.
- Die Ansicht ist nicht für alle individuellen Größeneinstellungen optimiert. Es kann zu optischen Überlagerungen kommen. Alternativ ist es möglich, die in der Website integrierte Vergrößerungsfunktion zu nutzen. Die Option ist im Kopfbereich der Website auf der rechten Seite zu finden.
- Die verwendeten Farben sind teils nicht barrierefrei. Alternativ ist es möglich, sich die Website im Kontrastmodus anzeigen zu lassen. Die Option ist im Kopfbereich der Website auf der rechten Seite zu finden.
- Der Bildslider (Bildkarussell) auf der Startseite ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
- Die Überschriftenhierarchie der Seite entspricht teils nicht den Anforderungen.
- Klappbare Inhaltsbereiche sind nicht als Listen gekennzeichnet.
- Die Vergrößerungsoptionen bei Bildern sind nicht für die Nutzung mit der Tastatur optimiert.
- Die Fokus-Reihenfolge der Menüpunkte in der mobilen Ansicht ist nicht optimiert.
- Die Silbentrennung auf Übersichtsseiten ist teilweise nicht barrierefrei.
- Die Fehlermeldung bei missglückter Datenschutzabfrage in Formularen ist nicht barrierefrei.
- Es fehlt bei Downloads im Linktext der Hinweis auf das Dokumentenformat.
- Radiobuttons in Formularen sind nicht für Screenreader-Nutzer*innen optimiert.
- Das Cookie-Banner ist letztes Element in der Fokus-Reihenfolge.
Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung
Die aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Der Webauftritt der Stadt Göttingen wird laufend an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst. Die oben aufgeführten Einschränkungen befinden sich in einem Verbesserungsprozess, an dem kontinuierlich gearbeitet wird.
Feedback erwünscht
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Sind Ihnen dennoch Mängel aufgefallen, funktioniert etwas nicht korrekt oder stoßen Sie in unserem Angebot auf Barrieren? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stadt Göttingen
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
stadt@goettingen.de
Schiedsstelle
Wenn Sie weitergehenden Klärungsbedarf haben, steht es Ihnen frei, Kontakt mit dem Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen unter Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de aufzunehmen. Seit dem 23. September 2019 ist dort eine Schiedsstelle angegliedert.
Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4007
Fax: 0511 120-99-4036
E-Mail: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 8. Juni 2023 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 8. Juni 2023 überprüft.

